Brandschutzkonzept – Definition und Inhalt
Das Brandschutzkonzept stellt eine umfassende zielorientierte und auf den Einzelfall sowie die Nutzung abgestimmte Gesamtbewertung einer baulichen Anlage dar und wird bei baugenehmigungspflichtigen Vorhaben in die Genehmigungsplanung mit eingebunden. Als Ihr Spezialist in diesem Fachbereich erläutern wir Ihnen gerne, was es rund um ein professionelles Brandschutzkonzept zu beachten gilt.
Grundsätzlich enthält das Brandschutzkonzept alle Angaben über den erforderlichen vorbeugenden baulichen, anlagentechnischen, abwehrenden und betrieblich-organisatorischen Brandschutz. Bei Abweichungen von baurechtlichen Vorschriften sind diese neben der Risikobetrachtung zu begründen und die erforderlichen Kompensationen zu benennen. Zudem untergliedert sich das Konzept in einen Erläuterungsbericht, der sich an den Vorgaben des 18-Punkte-Katalogs für Brandschutzkonzepte der Ingenieurkammer Baden-Württemberg orientiert (für andere Bundesländer jeweils geringfügig modifiziert), sowie in die Visualisierung der baulichen Maßnahmen und anlagentechnischen Konzeption mittels Brandschutzplänen. Der 18-Punkte-Katalog setzt sich dabei aus den folgenden Inhalten zusammen:
- Zu- und Durchfahrt sowie Aufstell- und Bewegungsflächen für die Feuerwehr
- Nachweis der erforderlichen Löschwassermenge sowie Nachweis der Löschwasserversorgung
- Bemessung, Lage und Anordnung der Löschwasser-Rückhalteanlagen
- das System der äußeren und inneren Abschottungen in Brandabschnitte bzw. Brandbekämpfungsabschnitte sowie das System der Rauchabschnitte mit Angaben über die Lage und Anordnung und zum Verschluss von Öffnungen in abschottenden Bauteilen
- Lage, Anordnung, Bemessung (ggf. durch rechnerischen Nachweis) und Kennzeichnung der Rettungswege auf dem Baugrundstück und in Gebäuden mit Angaben zur Sicherheitsbeleuchtung, zu automatischen Schiebetüren und elektrischen Verriegelungen von Türen
- höchstzulässige Zahl der Nutzer der baulichen Anlage
- Lage und Anordnung haustechnischer Anlagen, insbesondere der Leitungsanlagen, ggf. mit Angaben zum Brandverhalten im Bereich von Rettungswegen
- Lage und Anordnung der Lüftungsanlagen mit Angaben zur brandschutztechnischen Ausbildung
- Lage, Anordnung und Bemessung von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen mit Eintragung der Querschnitte bzw. Luftwechselraten sowie der Überdruckanlagen zur Rauchfreihaltung von Rettungswegen
- Alarmierungseinrichtungen und Darstellung der elektroakustischen Alarmierungsanlage (ELA-Anlage)
- Lage, Anordnung und ggf. Bemessung von Anlagen, Einrichtungen und Geräten zur Brandbekämpfung (wie Feuerlöschanlagen, Steigleitungen, Wandhydranten, Schlauchanschlussleitungen, Feuerlöschgeräte) mit Angaben zu Schutzbereichen und zur Bevorratung von Sonderlöschmitteln
- Sicherheitsstromversorgung mit Angaben zur Bemessung und zur Lage und brandschutztechnischen Ausbildung des Aufstellraumes, der Ersatzstromversorgungsanlagen (Batterien, Stromerzeugungsaggregate) und zum Funktionserhalt der elektrischen Leitungsanlagen
- Hydrantenpläne mit Darstellung der Schutzbereiche
- Lage und Anordnung von Brandmeldeanlagen mit Unterzentralen, Feuerwehrtableaus, Auslösestellen
- Erfordernis von Feuerwehrplänen
- Betriebliche Maßnahmen zur Brandverhütung und Brandbekämpfung sowie zur Rettung von Personen (wie Werkfeuerwehr, Betriebsfeuerwehr, Hausfeuerwehr, Brandschutzordnung, Maßnahmen zur Räumung, Räumungssignale)
- Angaben darüber, welchen materiellen Anforderungen der Landesbauordnung oder in Vorschriften aufgrund der Landesbauordnung nicht entsprochen wird und welche ausgleichenden Maßnahmen stattdessen vorgesehen sind
- verwendete Rechenverfahren zur Ermittlung von Brandschutzklassen nach Methoden des Brandschutzingenieurwesens.
Ihre Brandschutzkonzept-Erstellung: Bei Bedarf in zwei Schritten
Ihr Brandschutzkonzept lässt sich idealerweise in zwei Schritten aufbauen:
- Grobkonzeption als Planungshilfe (Step 1)
- Gesamtkonzeption zur Abstimmung mit den Behörden bzw. Vorlage im Genehmigungsverfahren (Step 2)
Übrigens: Auch wenn Sie einen zertifizierten Brandschutzgutachter suchen, der Ihnen bei der Begutachtung eines bereits bestehendes Gebäudeobjekts hilft, sind wir selbstverständlich Ihr erfahrener Ansprechpartner!