Hochhäuser

Als Hochhäuser gelten bei uns Gebäude, bei den der Fußboden des höchsten Aufenthaltsraumes mehr als 22 m über den Aufstellflächen für die Feuerwehr liegt. In diese Kategorie fallen bisweilen sowohl Verwaltungs- und Wohngebäude, wie auch Krankenhäuser und Hotels. In den letzten Jahren haben wir mehrere Hochhäuser brandschutztechnisch bemessen dürfen.

Nachdem viele Jahre lang in Baden-Württemberg die hessische Hochhaus-Richtlinie zu Rate gezogen wurde, wird inzwischen nach der Muster Hochhaus-Richtlinie gebaut.